Hugo Sinzheimer gilt als einer der Väter des deutschen Arbeitsrechts. Tatsächlich beruht das Grundgerüst der aktuellen Tarifrechtsdogmatik wesentlich auf den Arbeiten Sinzheimers. Aber so selbstverständlich die heutige Arbeitsrechtsdogmatik mit dem von Sinzheimer geschaffenen juristischen Instrumentarium hantiert, so wenig Einheitlichkeit herrscht hinsichtlich der Bewertung seiner theoretischen und methodischen Grundannahmen, auf denen seine arbeitsrechtlichen Schriften fußen. Sandro Blanke schließt diese Lücke, indem er Sinzheimers arbeitsrechtliches Werk im Kontext seiner sonstigen Arbeiten zur Rechtspolitik, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie auswertet. Damit wird dokumentiert, in welchen Schritten, vor welchem methodischen Hintergrund und in Auseinandersetzung mit welchen dogmatischen und theoretischen Überlegungen das so erfolgreiche juristische Novum Tarifvertrag entstand. Der Autor zeigt, dass Sinzheimers theoretische Grundannahmen - und daraus folgend, seine praktischen juristisch-dogmatischen Vorschläge - sich nicht nur klar von denen der übrigen Vertreter der sich in Weimar etablierenden Arbeitsrechtswissenschaft unterscheiden; auch markante Unterschiede Sinzheimers zu seinen berühmten Schülern Franz Neumann, Ernst Fraenkel und Otto Kahn-Freund lassen sich belegen.<br /><br />Geboren 1972; Studium in Frankfurt und Mailand; 2003 Promotion; 2002-2004 Rechtsreferendar in Frankfurt und Brüssel.