<p>Hat sich im Kontext der Investitionskontrolle angesichts der europäischen Verordnung 2019/452 („Screening-VO“) und der dort zu findenden Beispiele für Schlüsseltechnologien die Grenze zwischen Sicherheitspolitik und wirtschaftlichen Überlegungen verschoben? Die Arbeit geht dieser Frage nach und untersucht dabei auch, welche Vorgaben sich aus höherrangigem Recht ergeben. In den Blick genommen wird zudem das Exportrecht und das Wettbewerbsrecht, um die Aufgabe der Investitionskontrolle in diesem Gesamtgefüge zu bestimmen. Die Arbeit schließt mit Vorschlägen für eine Optimierung der derzeitigen Regelungen und in diesem Zusammenhang wird auch die Frage behandelt, ob die Europäische Kommission den Vollzug der Kontrollen übernehmen könnte.</p>