Im Fokus der Arbeit stehen unter Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte oder Vorschriften der DSGVO sowie des BDSG gewonnene Tatsachenkenntnisse, die eine Partei in das Verfahren einführt. Bleiben diese unbestritten, so sind die Arbeitsgerichte grundsätzlich daran gebunden – über unstreitige Tatsachen darf kein Beweis erhoben werden. Folglich hat das BAG zunächst die Anerkennung von "Sachvortragsverwertungsverboten" für unstreitigen Sachvortrag abgelehnt. Die Kehrtwende erfolgte im Jahr 2013, als es offen die Anerkennung von "Sachvortagsverwertungsverboten" bei unstreitigem Tatsachenvortrag bejahte. Das daraus folgende Spannungsverhältnis widerstreitender Grundrechte, wie dem Anspruch auf rechtliches Gehör oder dem Recht auf ein faires Verfahren, wird aufgezeigt. Es folgt die Untersuchung von Alternativen zum Umgang mit rechtswidrig erlangtem, in das Verfahren eingeführtem Vortrag. Abgerundet wird die Arbeit durch die Darstellung der Folgen für die am Verfahren beteiligten Akteure.