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Residualkompetenzen des Bundesverfassungsgerichts

ultra vires, Solange II, Verfassungsidentität

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Nicht nur aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bieten Anlass, sich grundlegend mit den Residualkompetenzen in Bezug auf die Überprüfung abgeleiteten Unionsrechts zu beschäftigen. In jahrzehntelanger Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht die Trias seiner Vorbehalte in Bezug auf übertragene Kompetenzen (ultra vires), auf die Wahrung essenzieller Grundrechtsstandards (Solange II) sowie im Hinblick auf die Einhaltung der Verfassungsidentität entwickelt und geschärft. Lange hat es die Ausübung seiner Residualkompetenzen indes nur angedroht. Im PSPP-Urteil vom Mai 2020 wurde sodann allerdings erstmals ein ultra-vires-Akt angenommen, was weit über die Verfassungs- und Europarechtswissenschaft hinaus für Aufsehen gesorgt hat. Doch kann die dogmatische Grundkonzeption der Residualkompetenzen überzeugen? Welche Neuausrichtungen sind geboten? Kann der Konflikt um die Letztentscheidungskompetenz überhaupt gelöst werden?<br /><br />Geboren 1995; Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg und Genf; 2018 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht der Universität Heidelberg; 2021 Promotion; Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Karlsruhe.

Informations bibliographiques

janvier 2022, 451 Pages, Allemand
MOHR SIEBECK
9783161611889

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