Der Allgemeine Teil des Obligationenrechts bildet das juristische Fundament zum gesamten Privatrecht. Er begleitet nicht nur Studierende während ihrer Studienzeit. Auch für Anwaltskandidaten und Praktiker ist das gefestigte Wissen in den Bereichen Entstehung, Erfüllung und Nicht- bzw. Schlechterfüllung einer Obligation unerlässlich.
Im bewährten Frage-Antwort-Schema führt das Repetitorium durch den Allgemeinen Teil des Obligationenrechts und die Grundzüge des Produktehaftpflichtgesetzes. Der Aufbau lehnt sich dabei grob an den Gesetzestext und an den Vorlesungsaufbau des ersten Studienjahres an. Da für den Allgemeinen Teil des Obligationenrechts die Kenntnis der Bundesgerichtspraxis von entscheidender Bedeutung ist, verweist das Repetitorium neu auch auf ausgewählte leading cases. Als praktische Hilfe enthält das Repetitorium zusätzlich Verweise auf die gebräuchliche Basisliteratur, was das effiziente Erarbeiten des Stoffes fördert.
Das Repetitorium richtet sich sowohl an Studienanfänger zur fortwährenden Wissensüberprüfung als auch an Fortgeschrittene zur Repetition vor Prüfungen. In Kombination mit dem 2. Teil des Repetitoriums (Art. 184–529) eignet es sich hervorragend zur Vorbereitung auf die Anwaltsprüfung.