Da das individuelle Langleberisiko und Risiko einer allfälligen Pflegebedürftigkeit oftmals zum Pensionierungszeitpunkt nicht abgeschätzt werden kann, sind viele bei der Entscheidung verunsichert. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wurden diese Risiken und die diesbezüglich aktuellen Entwicklungen skizziert. Es muss an dieser Stelle festgehalten werden, dass die richtige Wahl im Voraus nicht feststeht. Was zu Beginn der Pensionierung garantiert wird, ist der zu diesem Zeitpunkt relevante Umwandlungssatz, welcher die Höhe der Rente bestimmt. Tendenziell ist die Kapitaloption in den letzten Jahren aufgrund der gesunkenen Umwandlungssätze, insbesondere im überobligatorischen Bereich, bedeutend attraktiver geworden. Die spezifischen Reglemente der einzelnen Pensionskassen müssen berücksichtigt werden.Das Langleberisiko und das Pflegebedürftigkeitsrisiko müssen inhaltlich separat beurteilt werden. Ein Minimalbudget (Essen, Wohnen und Gesundheit) hilft die garantierten Renten in der notwendigen Höhe zu wählen. Dabei sind die Höhe der Rente aus der staatlichen Vorsorge (AHV) und andere garantierten Renten (z.B. private Leibrentenversicherung) in der Planung mit einzubeziehen. Für das Risiko der Pflegebedürftigkeit ist es sinnvoll entsprechende separate Rückstellungen zu bilden.