Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Reitlehre

Wilhelm Müseler gilt als der Klassiker unter den deutschen Reitlehrern, und seine Reitlehre aus dem Jahr 1933 zählt zu den meistgelesenen Pferde-Sachbüchern. Seit Jahrzehnten trägt sie dazu bei, die Kunst des Reitens und wichtige Grundlagen für die Ausbildung von Reiter und Pferd zu vermitteln. Auch heute noch haben Müselers Aussagen nichts von ihrer Gültigkeit verloren. Das Bemerkenswerte an dieser Reitlehre ist, dass sie Regeln aufstellt, aber keine Dogmen setzt, denn 'Ausprobieren' und 'Üben' sind Wilhelm Müselers Maximen. Sowohl für Anfänger als auch für fortgeschrittene Reiter stellt sie auch heute noch die unerlässliche theoretische Voraussetzung dar.

janvier 2025, 176 pages, Allemand
Müller Rüschlikon
978-3-275-02345-5

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