Die Figur des Rechtsmissbrauchs gibt Beobachtern der europäischen Privatrechtsordnungen immer noch Rätsel auf. Scheint es einigen, als nähere sich Europa einer gemeinsamen Idee des Rechtsmissbrauchs an, so konstatieren andere das Gegenteil: Je gründlicher das Konzept in den einzelnen Rechtsordnungen entfaltet wurde, desto deutlicher zeigten sich fundamentale Unterschiede. Philipp Eichenhofer untersucht die drei Rechtsordnungen, die besonders deutliche Positionen in der Frage des Rechtsmissbrauchs eingenommen haben - das französische, deutsche und englische Recht. Diese drei Positionen lassen sich nicht allein durch den Vergleich von Regeln und Fallgruppen erschließen. In allen drei Ländern ist die Sicht auf den Rechtsmissbrauch vielmehr von privatrechtstheoretischen Diskursen geprägt, die bis heute nachwirken. Der Autor beleuchtet diese und versucht, ein tieferes Verständnis der nationalen Perspektiven zu erlangen, um dem Rätsel des Rechtsmissbrauchs auf die Spur zu kommen.<br /><br />Studium der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin und der Université Paris I Panthéon-Sorbonne; Wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht; Studium zum Magister Juris sowie Max Planck Fellow an der University of Oxford; Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg; 2018 Promotion.