Inhaltsangabe:Einleitung:Am 01.01.1999 tritt die neue Insolvenzordnung in Kraft, die die Konkursordnung und die Vergleichsordnung sowie das Gesamtvollstreckungsrecht in den neuen Bundesländern ersetzen wird. Das Hauptziel der Insolvenzrechtsreform ist, Maßnahmen gegen die Massearmut der Verfahren zu ergreifen, damit möglichst viele Verfahren eröffnet und durchgeführt und so möglichst viele Insolvenzfälle in einem geordneten Verfahren abgewickelt werden können. Für die große Anzahl überschuldeter Privathaushalte schafft die Ins0 ein spezielles Verbraucherinsolvenzverfahren. V.a. für persönlich haftende Unternehmer ermöglicht die lns0 eine Restschuldbefreiung, wenn die Person dessen ?würdig" ist. Damit eröffnet sich für den Gemeinschuldner die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neubeginns.Daneben beschäftigt sich das neue Insolvenzrecht ausführlich mit verfahrenstechnischen Möglichkeiten zur Sanierung insolventer Unternehmen. Auf der Grundlage der bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger stellt die Ins0 den Beteiligten drei gleichrangige Verfahrensziele zur Verfügung: die Liquidation, die Sanierung des schuldnerischen Unternehmens und die übertragende Sanierung. Auch wird die außergerichtliche Insolvenzabwicklung gefördert.Die vorliegende Arbeit untersucht das neue Insolvenzrecht hinsichtlich seiner Möglichkeiten, die Rahmenbedingungen für Unternehmenssanierungen zu verbessern. Es werden Vergleiche mit dem geltenden Recht angestellt, die nicht nur die Vorschriften in der Konkurs- und Vergleichsordnung betreffen, sondern u.a. auch Regelungen im Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Privatrecht und Umwandlungsrecht.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:Vorbemerkung1I. Kapitel: Einführung21.Die Unternehmenskrise als Auslöser für Insolvenzverfahren21.1Begriff der Unternehmenskrise21.2Funktionen insolvenzrechtlicher Regelungen31.3Ziel der Arbeit42.Die Reform des Insolvenzrechts62.1Gründe für die Reform62.1.1Funktionsverlust des geltenden Rechts62.1.2Ziele einer Reform des Insolvenzrechts72.2Die wesentlichen Elemente der Insolvenzordnung (InsO)82.2.1Einheitliches Verfahren82.2.2Maßnahmen gegen die Massearmut der Verfahren92.2.3Zielbestimmung des § 1 Abs. 1 InsO10II. Kapitel: Die Sanierung insolventer Unternehmen in einem künftigen Insolvenzverfahren111.Überblick über die Rechtsänderungen in der InsO112.Vorverlagerung der Verfahrenseröffnung122.1Die Verfahrenseröffnung als Kernproblem der […]