Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 14 Punkte, , Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll zunächst den Grundgehalt des § 247a StPO darstellen und dabei sowohl auf die Voraussetzungen dieser Norm als auch Bedeutung und Gründe ihrer Einführung eingehen. Im zweiten Teil werden umfassend die Anknüpfungs- und Berührungspunkte mit der StPO abgebildet und erörtert. Anschließend daran wird sich der Bearbeiter mit der Norm kritisch auseinandersetzen und ihre Berechtigung im Gesetz prüfen. Dabei ist insbesondere zu hinterfragen, inwieweit das Spannungsverhältnis zwischen Zeugenschutz, Verfahrensgarantien und Verteidigungsinteressen zum Ausgleich gebracht worden ist. Ein achtjähriges Kind ist vor Gericht als Zeuge geladen, um in einem Prozess auszusagen, in dem es selbst das Opfer eines Sexualdelikts wurde. Nach Betreten des Sitzungssaals und Blickkontakt mit dem Angeklagten bricht es weinend zusammen und muss daraufhin beruhigt werden. Nachdem dies nicht möglich ist, wird der Prozess zunächst unterbrochen. Aufgrund der extremen psychischen Anspannung des Kindes ist auch eine spätere Aussage nicht mehr möglich. Eine solche – hier fiktive – Situation ist Alltag in den Sitzungssälen der Gerichte. Um diese und den damit einhergehenden Beweisverlust zu vermeiden, kann inzwischen auf die Regelung des § 247a StPO zurückgegriffen werden.