Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, Hochschule Wismar (Fakultät für Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In der freien Wirtschaft haben Beschäftigte stets die Möglichkeit, ihr Gehalt zu verhandeln, sofern dieses nicht durch Tarife begrenzt ist. Bei tarifgebundenen Arbeit- bzw. Dienstgebern gestaltet sich der Sachverhalt anders: Hier ist für jeden einsehbar, wie hoch das monatliche Einkommen sein soll. Dies ist auch bei dem Deutschen Caritasverband e.V. der Fall – das Tarifwerk der Caritas besagt, wieviel ein jeder innerhalb der Arbeitsvertragsrichtlinien zu verdienen hat.Doch was passiert, wenn ein Arbeitgeber seine Mitarbeitenden bewusst rechtsfehlerhaft in eine Tarifgruppe einstuft? Welche Möglichkeiten haben die Beschäftigten in Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung, um Ihre Ansprüche durchzusetzen? Und wie können sie ihre Ansprüche auch ohne Rechtsstreit geltend machen?Der Autor Johann Grimmer beleuchtet die Problematik des Zustimmungsverfahrens der Mitarbeitervertretungen bei Eingruppierungen von Mitarbeitenden innerhalb des Tarifwerks der Caritas. Anhand des Zustimmungsverfahrens der Mitarbeitervertretung zeigt er auf, wo die Grenzen der Mitwirkung beginnen und wo sie enden. Grimmer möchte seiner Leserschaft helfen, ein wenig Sicherheit zur Frage der Eingruppierung zu erlangen und aufzeigen, welche Möglichkeiten bestehen, den Dienstgebern bei einer falschen Eingruppierung entgegenzutreten.