Essay aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 1,3, Universität Hamburg (Internationale Kriminologie), Sprache: Deutsch, Abstract: In diesem Essay wird gezeigt, dass es eine große Diskrepanz gibt zwischen dem, was in der kriminologischen Forschung an Mitteln für eine erfolgreiche Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung vorgeschlagen und angewendet und was auf der anderen Seite an staatlichen Mitteln und Instrumenten dafür verwendet werden.Der größte Unterschied hierbei ist das Menschenbild, bzw. das Epistem, wie Mehozay und Fisher sich ausdrücken. Auf der einen Seite wird eine emotionsbetonte, kulturelle Kontextualisierung vorgenommen, um die Ursachen einer terroristischen Handlung zu erforschen, um gegen die Ursachen, die bei dem Menschen zu finden sind, vorzugehen, und den Menschen somit als komplexes und wandelbares Wesen verstehen; auf der anderen Seite wird der Mensch als Datenbündel reduziert, dem keine Handlungsmacht oder Wandelbarkeit zugesprochen wird. Es wird aus letzterer, algorithmischer Perspektive also nicht versucht, Umstände, die schädliches Verhalten hervorbringen zu beseitigen, sondern die Menschen zu beseitigen, die aus diesen Umständen erwachsen sind. Dieses letztere System kann schließlich nur wirklichen Erfolg verbuchen, wenn es stark repressiv ist und die Umstände tatsächlich kontrollieren kann, was aktuell nicht der Fall ist. Erklären, erforschen oder gar beheben kann dieses algorithmische System die Umstände nicht. Dazu bedarf es der Theorie und eines humanistischen Menschenbildes.