Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, German Graduate School of Management and Law gGmbH (Wirtschaftsrecht / Business Law), Sprache: Deutsch, Abstract: Online-Hauptversammlungen unter Berücksichtigung des ARUGAnfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen bei Online-Teilnahme, Online-Stimmabgabe und BriefwahlAm 28.05.2009 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG ) beschlossen, das für Aktiengesellschaften und deren Anteilseigner insbesondere die Möglichkeiten und Pflichten zur Nutzung elektronischer Medien ausweitet.Die Master Thesis bietet einen Überblick über die aktuelle Rechtslage der Anfechtbarkeit gemäß § 243 AktG und legt dabei Augenmerk auf die mögliche Virtualisierung der Hauptversammlung.Dies betrifft vor allem die Online-Teilnahme, die Online-Stimmabgabe sowie die Stimmabgabe per Briefwahl.Das ARUG setzt mehrere Schwerpunkte, von denen folgende drei Berücksichtigung bei der Betrachtung finden:· Bekämpfung räuberischer Aktionäre *· Erleichterung der Stimmabgabe· Verbesserung der Anwesenheitsquote in der HauptversammlungIm Rahmen der Darstellung des Anfechtungsrechts bilden diese zwei Fragen das flankierende Interesse:· Welche rechtlichen und technischen Fragen stellen sich bei der Einführung der Online-Hauptversammlung nach dem ARUG?· Welche Fragen könnten sich bei der Beachtung der typischen Anfechtungsfelder ergeben, wenn eine Online-Hauptversammlung durchgeführt wird?Insbesondere ist von Interesse, wie die Anwendung neuer Technologien gestaltet werden muss, um funktional die bereits ohne die neue Technologie rechtlich gesicherten Tatbestände zu erfüllen.* „Aktionäre mit kleinstem Aktienbesitz, die regelmäßig Beschlüsse der Hauptversammlungsmehrheit im Klageweg angreifen(oder dies androhen) und sich dann den sog. Lästigkeitswert ihres Klagerechts vom Unternehmen „abkaufen“ lassen (durchGegenleistung gleich welcher Art)“