Die Arbeit untersucht mittelbare Eingriffe in Sicherungsrechte durch Insolvenzplan. Die Subsumtion der persönlichen Forderung gesicherter Gläubiger unter die Regelungen der §§ 217 ff. InsO wirft eine Vielzahl von Rechtsproblemen auf. Können Regelungen der gesicherten Forderung einen Eingriff in Absonderungsrechte gemäß §§ 223 II, 222 I 2 Nr. 1 InsO begründen und wenn ja, wann genau ist eine solche Planregelung als derartiger Eingriff zu qualifizieren? Wie ist ein mittelbarer Eingriff in Absonderungsrechte im Rahmen der Gruppenbildung nach § 222 I InsO zu behandeln?Auf der Basis eines extensiven Eingriffsbegriffs beantwortet die Arbeit "Mittelbare Planeingriffe in Sicherungsrechte" diese – und auf dem Weg dahin weitere – Rechtsfragen durch ein schlüssiges Gesamtsystem, das neben den Kernreglungen der §§ 223, 222 I InsO auch weitere Vorschriften der Insolvenzordnung (insbesondere §§ 52, 217, 227, 237, 254, 301) in die Betrachtung miteinbezieht.