In vielen Lieferketten weltweit herrschen derart desolate soziale und ökologische Verhältnisse, dass sie als Menschenrechtsverletzungen bezeichnet werden. Marie von Falkenhausen untersucht, ob den Opfern einer solchen Menschenrechtsverletzung nach deutschem Deliktsrecht Schadenersatzansprüche gegen ein inländisches Unternehmen zustehen, das unter entsprechenden Bedingungen hergestellte Produkte einkauft. Dafür ist einerseits ausschlaggebend, ob das Deliktsrecht für den Abnehmer Pflichten zur Vermeidung der von einem Zulieferbetrieb ausgehenden menschenrechtlichen Gefahren vorsieht. Andererseits müssen für eine Haftung die menschenrechtlich geschützten Güter auch vom deliktsrechtlichen Schutzbereich erfasst sein. Die vorliegende Untersuchung bewegt sich somit im Zusammenspiel von Völkerrecht und nationalem Deliktsrecht. Dabei berücksichtigt sie die aktuelle Rechtsprechung in Großbritannien und gibt Impulse für eine mögliche Rechtsentwicklung in Deutschland.<br /><br />Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen, der Université Paris-Est Créteil, der Universität Münster und der Pázmány Péter Katolikus Egyetem (Budapest); 2016 Erstes Staatsexamen; 2018 LL.M. an der UC Berkeley, School of Law; 2019 Promotion (Göttingen); seit 2019 Referendarin am Kammergericht Berlin.