Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Malen lernen

Grundriss einer mimetischen Maldidaktik

Wer im Blick auf Sichtbares malt - zum Beispiel ein Stillleben im Blick auf Obst - führt komplexe Teilhandlungen aus: Malende nehmen dabei die Farben der realen Anschauungsbezüge und der eigenen Farbpalette wahr. Sie stellen sich ein mögliches Farbkonzept für das eigene Gemälde vor und übersetzen dieses in die malerische Darstellung. Differenzen zwischen Dargestelltem und Wahrgenommenem nivellieren Malende durch malerisches Können. Erst durch dieses Können sind mimetische Darstellungsbedürfnisse demnach zu befriedigen - so dass ein gemalter Apfel sich zum Beispiel dem wahrgenommenen in der Farbqualität und Farbintensität anähnelt. Malen ist damit nicht eine Handlung, sondern umfasst relationale Teilprozesse des Auswählens, Mischens und Auftragens von Farbe im Zusammenwirken von malerischer Wahrnehmung, Vorstellung und Darstellung. Wie genau diese Teilhandlungen beim mimetischen Malen lehr- und lernbares Wissen und Können darstellen, ist die leitende Frage vorliegender empirisch-hermeneutischer Analysen im Feld der kunstpädagogischen maldidaktischen Praxis.

février 2019, 346 pages, IMAGO / Kunst.Pädagogik.Didaktik, Bd. 5, Allemand
Kopäd Verlag
978-3-86736-505-5

Autres titres sur ce thème