Die Bestimmungen des ZGB über das Stockwerkeigentum wurden am 19. Dezember 1963 erlassen. Nicht nur das Gesetz kommt also mit bald fünfzig in die Jahre, sondern auch die Gebäude, die seit dem Inkrafttreten der Stockwerkeigentumsnovelle errichtet wurden. Damit einhergehend gibt es immer öfter juristische Probleme, die einer Lösung bedürfen. Die wachsende Zahl von Urteilen, die das Bundesgericht in den letzten Jahren zu Fragen des Stockwerkeigentums gefällt hat, belegen, dass es zwischen Käufern und Verkäufern von Stockwerkeigentum, aber auch unter Stockwerkeigentümern und mit der Verwaltung nicht selten zu Streitigkeiten kommt. Viele rechtliche Fragen harren noch einer befriedigenden Antwort. Der erste Luzerner Tag des Stockwerkeigentums hat sich dieser Fragen angenommen. Die Tagungsbeiträge werden mit dem vorliegenden Band schriftlich und damit einem breiteren Publikum zugänglich gemacht.