Inhaltsangabe:Einleitung:In Anbetracht der ab 2012 stufenweisen erfolgenden Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre und dem nach dem derzeitigem Gesetzesstand geplanten Auslaufens des Altersteilzeitgesetzes ab Ende 2009 werden künftig verstärkt alternative Vorruhestands- und Teilzeitlösungen gefragt sein. Allgemein wird erwartet, dass dabei sog. Lebensarbeitzeitkonten (LAK) eine privilegierte Stellung einnehmen werden. Typischerweise sehen Vereinbarungen zu Lebensarbeitszeitkonten vor, dass ein Arbeitnehmer in Höhe seiner erbrachten Arbeitsleistungen ein Guthaben auf einem Zeitkonto gutgeschrieben bekommt. Dafür erhält er im Rahmen einer späteren Freistellungsphase ein entsprechendes steuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt ausgezahlt. Aufgrund ihres langfristigen Charakters kann die Vereinbarung sowohl die Inanspruchnahme eines Sabbaticals als auch einer Frühpensionierung bezwecken. Um die Akzeptanz von Lebensarbeitszeitkonten bei der Arbeitnehmerschaft zu steigern, werden häufig investmentorientierte Anlagemodelle angeboten, welche eine attraktive Guthabenverzinsung bei überschaubarem Risiko während der Ansparphase ermöglichen sollen.Aus Unternehmenssicht sind mit der Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten auch bilanzielle Konsequenzen verbunden. Zum einen ergibt sich aus den arbeitnehmerseitigen Vorleistungen in Höhe des jeweiligen Guthabens eine Verpflichtung zur Finanzierung dieser Ansprüche. Andererseits müssen die oftmals zur Rückdeckung der Wertguthaben angeschafften Finanzinstrumente im Jahresabschluss abgebildet werden.Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind seit 2005 verpflichtet einen Konzernabschluss nach IFRS zu erstellen. Seit November 2007 erkennt die US Securities and Exchange Commission (SEC) nunmehr auch nach IFRS bilanzierte Abschlüsse ausländischer Unternehmen an, so dass die Bedeutung der IFRS in Relation zu US-GAAP weiter zugenommen hat. Dessen ungeachtet müssen deutsche Tochterunternehmen US-amerikanischer Konzerne auch weiterhin einen Abschluss nach US-GAAP an ihre Muttergesellschaft übersenden. Dabei stellt sich vielfach für Unternehmen nach Maßgabe der vereinbarten Zusage die Frage nach einer adäquaten Bilanzierungsmethode in der internationalen Rechnungslegung. Nach herrschender Praxismeinung besteht bezüglich nach IFRS und US-GAAP erhöhter Klärungsbedarf.Ziel der vorliegenden Arbeit ist, die kontrovers diskutierte Bilanzierungspraxis hinsichtlich Lebensarbeitszeitkonten nach IFRS […]