Inhaltsangabe:Einleitung:Im Zuge der Globalisierung der Kapitalmärkte haben international harmonisierte Rechnungslegungsvorschriften (IFRS, US-GAAP) erheblich an Bedeutung gewonnen. Die hohe Komplexität der IFRS sowie die damit verbunden hohen Kosten werden vom Mittelstand jedoch abgelehnt. Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz soll das HGB als vollwertige, aber kostengünstigere und einfachere Alternative zu den IFRS etabliert werden.Mit in Kraft treten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes am 29.05.2009 wurde die größte Bilanzrechtsreform seit dem Bilanzrechtlinien-Gesetz von 1985 umgesetzt. Das Ziel ist die Stärkung der Informationsfunktion des Jahres- und Konzernabschlusses für den Abschlussadressaten ohne dabei die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzugeben. Die Handelsbilanz bleibt weiterhin die Grundlage der Ausschüttungsbemessungsfunktion und der steuerlichen Gewinnermittlung.Im Zuge des BilMoG wurde die umgekehrte Maßgeblichkeit abgeschafft, was die Abweichungen zwischen der Handels- und der Steuerbilanz erweitert. Zusammen mit der Umstellung vom Timing-Konzept auf das international verwendete und umfassendere Temporary-Konzept verbreitert sich somit die Grundlage für die latente Steuer-abgrenzung im HGB-Abschluss bedeutend. Zudem ist die Bilanzierung von latenten Steuern eine der Hauptfehlerquellen in Jahresabschlüssen deutscher Unternehmen, was mit der hohen Komplexität begründet wird. Die sehr kurz gefassten Ausführungen vom Gesetzgeber zur künftigen latenten Steuerabgrenzung eröffnen vielerlei Auslegungswege, welche den Grund für die vorliegende Arbeit geben. Vor diesem Hintergrund wird die Neuregelung der latenten Steuern im HGB erläutert, hinterfragt und einer kritischen Betrachtung unterzogen.Abgrenzung und Gang der Untersuchung:Wie am Titel ?Latente Steuern im HGB-Einzelabschluss nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz? der Arbeit zu erkennen ist, beziehen sich die Ausführungen ausschließlich auf die Rechtslage nach dem Handelsgesetzbuch. Zudem wird der Konzernabschluss nicht behandelt, da dieser i.d.R. nach den IAS aufgestellt wird. Die Ausnahme hierzu bildet die latente Steuerabgrenzung für die ertragssteuerliche Organschaft, welche als Gruppenbesteuerungssystem von Konzernen fungiert. Ihre Relevanz für den Einzelabschluss liegt in den jeweiligen Einzelabschlüssen der Organgesellschaften. Weitere Eingrenzungen erfolgen in den jeweiligen Kapiteln dieser Arbeit.In Kapitel zwei werden zunächst die […]