Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Kulturtechniken

Der Begriff der Kulturtechnik geht ursprünglich auf den Ackerbau zurück. Doch Kulturtechniken erschöpfen sich nicht im Umgang mit technischem Gerät, denn sie finden ihren Ausdruck im menschlichen Umgang mit Symbolen überhaupt. Lesen und Schreiben sind nur die auffälligsten Beispiele. Kochen, Rechnen, Musizieren zählen ebenso zum Spektrum wie Sammeln, Malen oder Bodybuilding. Indem der Mensch sein Leben mithilfe von Kulturtechniken führt, formt und verwirklicht, gehen sie vom Menschen aus und auf ihn zurück. Diesen Gedanken greift der Schwerpunkt kritisch auf und fragt etwa, inwiefern eine ¿Technik des Selbst¿, Philosophie als solche und KI ihrerseits als Kulturtechnik gelten können.

septembre 2025, 192 pages, Allemand
Meiner Felix Verlag GmbH
978-3-7873-5051-3

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