Korruption im Gesundheitswesen - kaum ein anderes Thema hat spätestens seit der Grundsatzentscheidung des Großen Senats für Strafsachen beim BGH im März 2012 sowohl in den Rechtswissenschaften als auch in Politik und Medien gleichermaßen für Diskussionen gesorgt. Katharina Reinhardt nähert sich dem Thema unter dem Gesichtspunkt der Strafbarkeit von Ärzten bei Kontakten mit der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie. Ausgehend von einer Darstellung der relevanten sozialrechtlichen Grundlagen untersucht sie zunächst die Erfassung korruptiver Verhaltensweisen unter dem bis zum Juni 2016 geltenden StGB. Dabei zeigt sich, dass die in den Blick genommenen Kooperationsformen nur rudimentär und im Hinblick auf die verschiedenen Ärztegruppen zudem ungleich erfasst sind. Vor diesem Hintergrund betrachtet sie anschließend die in diesem Bereich unternommenen gesetzgeberischen Aktivitäten ausführlich und schließt mit einer Darstellung des nunmehr geltenden § 299a StGB.