Vollständige Kommentierung auf aktuellem Stand
Das Landesplanungsrecht besitzt eine zentrale Bedeutung für die Landesplanung, die Raumordnung und die Regionalplanung. Die Neuauflage des Kommentars bietet eine vollständige und intensive Bearbeitung des Landesplanungsrechts in Baden-Württemberg auf aktuellem Stand.
Mit Rechtsprechungsübersicht
Das Autorenteam hat das Landesplanungsgesetz, das Gesetz über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart und – in der 2. Auflage – auch den Staatsvertrag Rhein-Neckar kommentiert. Mit abgedruckt sind die VwV Regionalpläne sowie eine kleine Rechtsprechungsübersicht.
Von Experten für Profis
Alle Bearbeiterinnen und Bearbeiter sind mit der Materie bestens vertraut und bringen ihre Erfahrungen aus Planung, Wissenschaft und vielen Gerichtsverfahren in die praxisgerechte Bearbeitung mit ein:
Manfred Busch, Baudirektor, Regierungspräsidium Karlsruhe
Dr. Johannes Dreier, Abteilungspräsident, Regierungspräsidium Freiburg
Dr. Gerd Hager, Verbandsdirektor, Regionalverband Mittlerer Oberrhein, Karlsruhe, Honorarprofessor am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dr. Dirk Herrmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Karlsruhe, Lehrbeauftragter am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Roman Roth, Justiziar des Verbands Region Stuttgart
Dr. Christian Dusch, Verbandsdirektor, Regionalverband Südlicher Oberrhein, Freiburg, Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
Dr. Christian Kirchberg, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Karlsruhe, Honorarprofessor am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dr. Reinhard Sparwasser, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Freiburg, Honorarprofessor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Silke Böhringer, Justiziarin des Verbands Region Rhein-Neckar
Damit steht allen mit dem Landesplanungsrecht Befassten ein Handkommentar zur Verfügung, der wissenschaftliche Gründlichkeit mit praxisorientierter Prägnanz verbindet.
Empfehlenswert für:
Fachbehörden
Planer
Rechtsanwälte
Richter
Repräsentanten der Regionen
Gemeinden und Gemeinderäte