Magisterarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 15 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Veranstaltung: Aufbaustudium Europarecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Europäische Integration und Globalisierung begünstigen die Entfaltung internationaler Handelsbeziehungen. Mit europa- und weltweiter Mobilität des Verbrauchers wächst das Risiko, in grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmern verwickelt zu werden. An Beispielen mangelt es nicht: Ein deutscher Verbraucher sieht sich veranlasst, gegen einen englischen Unternehmer vorzugehen, weil dieser seine vertraglich übernommenen Leistungen nicht erfüllt. Ein polnischer Verbraucher möchte Klage erheben, weil das via Internet bestellte elektronische Gerät aus Frankreich mangelhaft ist und der französische Unternehmer eine Nachbesserung ablehnt. Gerichtliche Entscheidungen über Streitigkeiten zu Gewinnmitteilungen aus Österreich, Darlehnsgewährungen und Vermittlung von Börsentermingeschäften in der Schweiz sowie Teppichkäufe in der Türkei lenken mehr und mehr Aufmerksamkeit auf sich.Im Vorschlag für eine Rom-I-Verordnung finden sich einige Vorstellungen, die im Vergleich zum aktuellen Art. 5 EVÜ als „Entwicklungssprünge“ bezeichnet werden können.1 Damit tritt die Entwicklung des internationalen Verbraucherschutzes in eine neue Phase. Umso mehr besteht Anlass, die vorgeschlagenen Bestimmungen einer eingehenden Untersuchung zuzuführen. Das hat sich die vorliegende Arbeit zum Ziel gesetzt. Sie will alle kollisionsrechtlichen Verbraucherschutzvorschriften des vorliegenden Vorschlags auf ihre Brauchbarkeit hin kritisch hinterfragen. Sie möchte ihr Augenmerk dabei insbesondere auf die Stimmigkeit des Dreiklanges zwischen kollisionsrechtlichem Verbraucherschutz (Art. 5 Rom-I-E), zwingenden Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts (Art. 3 Abs. 5 Rom-I-E) und Eingriffsnormen (Art. 8 Rom-I-E) legen.