Masterarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 1, , Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Masterarbeit hat zum Ziel, die Chancen und Herausforderungen der KI-gestützten Personalauswahl im Kontext der öffentlichen Verwaltung genauer zu untersuchen. Angesichts des demografischen Wandels und des daraus resultierenden Fachkräftemangels wird die Ressource "Mensch" am Arbeitsmarkt immer begehrter. In diesem Kontext hat sich der Arbeitsmarkt von einem Arbeitgeber- zu einem Arbeitnehmermarkt verschoben, was bedeutet, dass Arbeitgeber nun aktiv um die besten Bewerber werben müssen.Die öffentliche Verwaltung steht vor der Herausforderung, in diesem "War for Talents" strategische und proaktive Maßnahmen zur Personalgewinnung zu entwickeln. Bisher erfolgt die Personalgewinnung häufig nach der "Post & Pray-Strategie", bei der Stellen ausgeschrieben werden, in der Hoffnung, dass geeignete Bewerber die Ausschreibungen finden und sich darauf bewerben. Die Masterarbeit wird sich mit der Frage befassen, wie neben den bisher genutzten Instrumenten zur Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität weitere Maßnahmen zur Gewinnung geeigneter Bewerber ergriffen werden können.Ein vielversprechender Ansatz, der in der Literatur diskutiert wird, ist die Automatisierung von Prozessen und die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Personalauswahlverfahren. KI-basierte Systeme könnten dazu beitragen, Bewerbungen effizienter zu sichten und bessere Vorhersagen bezüglich Mitarbeiterbedürfnissen und Verhalten zu treffen. Allerdings gibt es auch Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit Antidiskriminierungsgesetzen und Datenschutzvorschriften.Die Masterarbeit wird sich daher eingehend mit den Chancen und Herausforderungen der KI-gestützten Personalauswahl auseinandersetzen und dabei besonders die rechtlichen Grenzen beleuchten. Es wird analysiert, welche rechtlichen Anforderungen und Grenzen des Antidiskriminierungs- und Datenschutzrechts bei der Verwendung von KI in der Personalauswahl zu beachten sind und ob das geltende Recht ausreichend ist, um den notwendigen Grundrechtsschutz zu gewährleisten.