In diesem Buch wird nachhaltige Entwicklung bzw. Nachhaltigkeit aus ethischer und rechtlicher Sicht untersucht. Im ersten Teil werden die historische Entwicklung bzw. Verwendung sowie die verschiedensten aktuellen Definitionen des Begriffes naher erortert. Im zweiten Abschnitt wird versucht, Nachhaltigkeit ethisch zu klassifizieren. Nach einer kurzen okonomischen und okologischen Betrachtung erfolgt sodann, ausgehend von volkerrechtlichen und europarechtlichen Regelungen, die begriffliche Suche in der osterreichischen Rechtsordnung. Dabei soll geklart werden, ob und in welcher Form Nachhaltigkeit vor allem im Umweltrecht vorkommt. Es wird gezeigt, dass Nachhaltigkeit eine Groe der okologischen Ethik darstellt und stark anthropozentrisch sowie utilitaristisch ausgepragt ist. Begrifflich wird dieses Prinzip in vielen Rechtsordnungen verwendet. Obwohl dort gepragt, hat es im Volkerrecht keine wirkliche Bedeutung. Im Gegensatz dazu wird es vom europaischen Gesetzgeber sehr wohl berucksichtigt und erfahrt dort eine Weiterentwicklung. Die Regelungen des osterreichischen Rechts basieren zum Groteil auf diesen europarechtlichen Vorgaben, der nationale Gesetzgeber ist hier eher untatig. Das Prinzip der Nachhaltigkeit wird aufgrund seiner Wichtigkeit zwar von den verschiedensten Gesetzgebern beachtet. Jedoch scheint der europaische der einzige zu sein, der hier auch aktiv die Einbettung und Fortentwicklung desselben betreibt.