Die deutsche Handelsgerichtsbarkeit steht im Wettbewerb mit internationalen staatlichen und privaten Konfliktlösungsmechanismen. Als Reaktion wurde bereits im Jahr 2009 ein Gesetzesentwurf erarbeitet, der die Zulassung der englischen Sprache vor sogenannten Kammern für internationale Handelssachen ermöglichen sollte. Nicole Grohmann beschäftigt sich mit der Frage, ob der Gesetzesentwurf im Jahr 2021 noch zeitgemäß ist, um auf den Wettbewerb der Justizstandorte zu reagieren. Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse internationaler wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten sowie durch eine Analyse der wichtigsten Handelsjustizstandorte wie London, Singapur oder Amsterdam erarbeitet sie ein Konzept für die Internationalisierung der deutschen Handelsgerichtsbarkeit, um die Verfahrensführung vor den Kammern für Handelssachen zu optimieren, und unterbreitet einen Vorschlag für eine wettbewerbsfähige Justiz für nationale sowie internationale Handelssachen.<br /><br />Geboren 1995; Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; 2018 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Abt. III an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; 2021 Promotion; Rechtsreferendarin am Landgericht Freiburg.