Das Internet ermöglicht und vereinfacht den Abschluß grenzüberschreitender Verträge. Kommt es jedoch zu einem Rechtsstreit zwischen den Parteien, fragt sich zunächst, welches Gericht international zuständig und welches Recht anwendbar ist. Dies ist für Verbraucher von besonderer Bedeutung, da sie mit internationalen Verträgen meist unerfahren sind und gegenüber dem Anbieter eine schwache Verhandlungsposition haben. Niklas Ganssauge untersucht diese Fragen aus der Perspektive des deutschen, europäischen und US-amerikanischen Rechts. Er kommt zu dem Ergebnis, daß sich der Verbraucher nach europäischem Recht regelmäßig auf seinen Wohnsitzgerichtsstand berufen kann. Das US-amerikanische Recht ist dagegen weitaus weniger kundenfreundlich, da regelmäßig eine auch in Verbraucherverträgen zulässige Gerichtsstands- oder Schiedsvereinbarung geschlossen wird. Hinsichtlich des anwendbaren Rechts zeigt sich, daß sich der deutsche oder europäische Verbraucher, der im Internet einen Vertrag schließt, grundsätzlich auf die verbraucherschützenden Vorschriften seines Aufenthaltsstaates berufen kann. Dagegen besteht in den USA ein kollisionsrechtlicher Verbraucherschutz nur in wenigen Randbereichen.<br /><br />Geboren 1973; Studium der Rechtswissenschaften in Kiel, Lyon, Barcelona und Berkeley/USA; 2003 Promotion; seit 2002 Referendar in Hamburg.