Mit der Richtlinie über Versicherungsvertrieb (IDD) hat die EU einen weiteren Schritt zur Realisierung eines Versicherungsbinnenmarkts unternommen. Hierdurch wurde das Recht der Versicherungsvermittlung in den Mitgliedstaaten allerdings nicht vollständig harmonisiert. Betreuen Versicherungsvermittler Kunden aus anderen Staaten oder vertreiben sie Produkte ausländischer Versicherer, müssen sie daher weiterhin wissen, welches Recht sie beachten müssen. Christian Rüsing untersucht, welches Aufsichts- und Privatrecht in diesen Fällen gilt, und analysiert insbesondere das Verhältnis beider Rechtsgebiete. Er arbeitet die Regelungskompetenzen bei der grenzüberschreitenden Aufsicht über Versicherungsvermittler heraus und qualifiziert auf Basis rechtsvergleichender Untersuchungen die privatrechtlichen Beziehungen der Versicherungsvermittler zu ihren Kunden und zu Versicherern. Die Arbeit wurde mit dem Harry Westermann-Preis 2019 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, dem Helmut-Kollhosser-Preis 2019 vom Verein zur Förderung der Forschungsstelle für Versicherungswesen der Universität Münster e.V. , dem Berliner Preis für Versicherungswissenschaft 2019 vom Verein zur Förderung der Versicherungswissenschaft in Berlin e.V. und dem Excellence Award 2019 des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft in Hamburg e.V. ausgezeichnet.<br /><br />Geboren 1991; Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; seit 2016 Wissenschaftlicher Mitarbeiter ebendort; 2016-18 Masterstudium (LL.M.) Versicherungsrecht an der JurGrad gGmbH, Münster; seit 2019 Rechtsreferendar am Landgericht Münster; 2019 Promotion.