Die Karriere von 'Compliance' ist beeindruckend: Während dieser Topos zur Jahrtausendwende in der deutschsprachigen rechtswissenschaftlichen Diskussion noch weitgehend unbekannt war, avancierte er innerhalb weniger Jahre zu einem Modebegriff, der eine millionenschwere Beratungsbranche trägt. Aber was verbirgt sich tatsächlich hinter diesem schillernden Begriff? Handelt es sich hierbei - im Kontext des Strafrechts - um das erhoffte Wundermittel zur Verhinderung (auch) von Wirtschaftsdelinquenz? Geht es schlicht um ein geniales Marketing-Konzept, das dogmatisch gesehen 'alten Wein in neuen Schläuchen' präsentiert? Oder führen Compliance-Maßnahmen vielmehr zu einer kriminalpolitisch bedenklichen Delegation strafrechtlicher Verantwortlichkeit weg von der Führungsriege hin zu Subalternen? Matthias Noll widmet sich der letzten Frage, indem er die Zurechnungsstrukturen von Unternehmen dogmatisch analysiert. Besondere Bedeutung misst er dabei der Unterlassungsstrafbarkeit bei und schlägt einen eigenen Legitimationsansatz für die strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung vor.<br /><br />Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; 2013 Erste juristische Staatsprüfung; 2015 Zweite juristische Staatsprüfung; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht der Universität Freiburg; 2017 Promotion; seit 2017 Richter auf Probe.