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Gleichheitsrechtliche Ermessensrestriktionen am Beispiel der AC-Treuhand Rechtsprechung

Die AC-Treuhand Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU ist bereits in sich kontrovers, wurde damit doch die Haftung von Beratungsunternehmen nach Magabe des Art 101 AEUV sowie Art 23 Absatz 2 VO 1/1003 bestatigt. Insofern wurde, ohne dies genauer zu spezifizieren und Leitlinien aufzustellen, der Haftung von Rechtsanwalten, Wirtschaftsberatern und ahnlichen Berufen Tur und Tor geoffnet. Ein interessanter und kontroverser Aspekt des Ganzen ist die kasuistische Entscheidungspolitik der Kommission, welche im Rahmen dieser Rechtsprechung zu diametralen Ergebnissen gefhrt hat und in der Regel auch von der Judikative der Union besttigt wurde. Dieser Mangel an Konsistenz fhrt dabei zu grundrechtlichen Problemen, welche durch die sprliche Auseinandersetzung expressis verbis seitens europischer Institutionen auch nicht abgeschwcht wurde. Ziel dieser Abhandlung ist eine diesbezgliche Kritik sowie der Versuch, materielle Restriktionen der Entscheidungsprrogative der Kommission und mutatis mutandis des Gerichtshofs der EU nachzuweisen.
Allemand
DIPLOMICA
9783961460878

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