Die Verletzung schuldrechtlicher Verpflichtungen, insbesondere die Nichterfüllung von Verträgen, ist nach heutigem Verständnis grundsätzlich kein strafwürdiges Unrecht. Ein 'Schuldnerstrafrecht' gab und gibt es freilich dennoch. Sein Terrain beschränkt sich auch keineswegs auf das Arbeits- und Insolvenzstrafrecht, sondern reicht möglicherweise noch weiter - von der Verletzung der Unterhaltspflicht über das unerlaubte Entfernen vom Unfallort bis hin zum Betrug. Auf der Grundlage einer Normentheorie, die subjektive Gläubigerrechte und Straftatbestände unmittelbar miteinander verknüpft, untersucht Andreas Popp die Erfassung gläubigerschädigenden Verhaltens durch das deutsche Strafrecht seit dem RStGB 1871 und die dogmatischen und rechtstheoretischen Problemstellungen, die sich damit verbinden.<br /><br />Geboren 1973; Studium der Rechtswissenschaft in Passau sowie der Kriminologie und Polizeiwissenschaft in Bochum; 2002 Zweite Juristische Staatsprüfung; 2004 Promotion zum Dr. iur. (s.c.l.) an der Universität Passau; dort 2003-09 Wiss. Assistent am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie; 2009 Habilitation; verschiedene Lehrstuhlvertretungen (zuletzt in Würzburg, Hagen, München); Gastprofessor an der HU Berlin; Professor für Deutsches und Europäisches Straf- und Strafprozessrecht, IT-Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Konstanz .