Die für die Rechtspraxis bedeutsame Frage, inwieweit Gesellschafter für Verschmelzungen haftbar sind, ist nach wie vor höchst umstritten. Der II. Zivilsenat des BGH hat diese Frage zuletzt bei einer GmbH-Verschmelzung unter den Gesichtspunkten der Differenzhaftung nach § 9 GmbHG und der ? von ihm auf § 826 BGB gestützten ? ?Existenzvernichtungshaftung? geprüft, hierbei jedoch mehr Fragen offengelassen und geschaffen als geklärt. Christoph Wenzel geht diesen Fragen nach und entwickelt verlässliche Kriterien zur Bestimmung von Haftungsrisiken bei allen Arten von Verschmelzungen. Dabei veranschaulicht er zugleich das grundlegende Zusammenspiel des kapitalgesellschaftlichen und des verschmelzungsrechtlichen Gläubigerschutzes und liefert neue Erkenntnisse zu den Grundlagen der aufgeworfenen Haftungstatbestände.<br /><br />Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; 2016 Erste Juristische Prüfung; 2019 Zweite Juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München; 2024 Promotion; Rechtsanwalt in München; Lehrbeauftragter der Ludwig-Maximilians-Universität München.