Seminararbeit über die strafrechtliche Relevanz von Cloud Computing und Outsourcing. Ärzte, Anwälte, Sozialberater und viele mehr haben ein Problem, wenn sie in Form des IT-Outsourcings am technischen Fortschritt partizipieren wollen: § 203 I StGB. Die Arbeit untersucht Lösungen, welche den geheimnisverpflichteten Berufsgruppen des § 203 I StGB den Weg zum IT-Outsourcing eröffnen können und prüft zudem die Übertragbarkeit der Lösungen auf Amtsträger im Sinne des § 203 II. Schließlich behandelt sie auch den rechtlichen Rahmen des IT-Outsourcings im Lichte des § 17 UWG.