Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 15 Punkte, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Im Seminar: Verliebt, verlobt, verheiratet? Liebe und Ehe in der (Rechts-)Geschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit knüpft zeitlich an das Ende der römischen Spätantike an und zielt darauf ab, das frühmittelalterliche "germanische" Eherecht zu beleuchten. Ein Einblick in soziokulturelle Strukturen der Germanenzeit soll ermöglicht werden. Darüber hinaus soll aufgezeigt werden, wer mit der oftmals als Sammelbegriff verwendeten Bezeichnung der Germanen gemeint ist und ob es ein gemeinsames, "urgermanisches" (Ehe)Recht gibt. Vor diesem Hintergrund sollen die Eheschließungsformen und die "germanische" Mentalität insbesondere, aber nicht ausschließlich, nach langobardischem Recht, verankert im Edictus Rothari, untersucht werden. Es soll aufgezeigt werden, welche Rolle den zukünftigen Ehepartnern zukam und welche Konsequenzen die Ehe für das einzelne Individuum, das Ehepaar und deren "Sippen" hatte. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Muntehe sowie die Friedelehe gelegt. Es wird die Bedeutung und der Inhalt der Munt erläutert, anschließend das Regelungswerk der Muntehe umfassend beleuchtet, von Wegen in die Ehe, hin zu etwaigen Wegen aus derselben. Anschließend wird auf zwei weitere etwaige Eheschließungsformen eingegangen, die Kebsehe sowie die Raub-bzw. Entführungsehe.