Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,7, Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln, Veranstaltung: Kreditmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die Insolvenzordnung, die am 01.01.1999 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber ein einheitliches Recht für alle Bundesländer geschaffen. Dies war aufgrund der Missstände des früheren Insolvenzrechts, das Konkurs- und Vergleichsrecht und die Gesamtvollstreckungsordnung sowie auch der gestiegenen Anzahl von Insolvenzen nötig. Darüber hinaus wurden damals bis zu 65% aller Verfahren mangels Masse abgelehnt. Eine Insolvenz entsteht dadurch, dass das Vermögen eines Schuldners nicht mehr ausreicht, um die Forderungen der Gläubiger zu erfüllen. Somit ist das Ziel des Insolvenzverfahrens all diese Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen. Die Insolvenz kann aufgrund dreier voneinander unabhängigerVoraussetzungen eröffnet werden: Die Zahlungsunfähigkeit, die drohende Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. Der Eröffnungsgrund hängt davon ab, ob es sich beim Schuldner um eine natürliche oder juristische Person handelt. Die vorliegenden Insolvenzgründe müssen zu dem Zeitpunkt festgestellt werden, an dem über die Verfahrenseröffnung entschieden wird. Bis zur Verfahrenseröffnung kann dieser allerdings schon aufgehoben und dadurch ein Verfahren vermieden werden. In der heutigen Insolvenzordnung ist außerdem eine Unterteilung der Insolvenzen in Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen möglich. Die Wichtigkeit dieser Unterteilung verdeutlicht der Umstand der zunehmenden Privatinsolvenzen in Deutschland.Im Jahr 2011 beispielsweise wurden 103.289 Verbraucherinsolvenzen verzeichnet, wohingegen es lediglich 30.200 Unternehmensinsolvenzen gab. Je nachdem, ob der Schuldner eine juristische oder sonstige Person ist, entscheidet sich welches der beiden Verfahren angewendet wird. Danach entscheidet sich auch, ob Eigenverwaltung, Restschuldbefreiung und Insolvenzplan möglich sind. Die folgende Arbeit gliedert sich in die zwei Teilbereiche „Voraussetzungen“ und „Formen“ einer Insolvenz, in denen wir zunächst die wesentlichen Eröffnungsgründe eines Insolvenzverfahrens darstellen und im Weiteren auf die einzelnen Formen des Insolvenzverfahrens eingehen.