Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich VWL - Arbeitsmarktökonomik, Note: 1,7, Universität zu Köln (Wirtschaftspolitisches Seminar), Veranstaltung: Arbeitsmarkt und Sozialordnung I - Arbeitsmarkttheorie und -politik, Sprache: Deutsch, Abstract: „Die hohe Arbeitslosigkeit ist seit langem das bedrückendste Problem der deutschen Wirtschaftspolitik. Für das nächste Jahr wird keine nachhaltige Besserung erwartet. Eine bedeutende volkswirtschaftliche Ressource liegt brach, die volkswirtschaftlichen Produktionsmöglichkeiten werden nicht ausgeschöpft.“ so der Sachverständigenrat im Jahresgutachten 2002/2003.
Im Jahr 2003 waren 4,4 Millionen Menschen als arbeitslos registriert sowie 1,6 Millionen, die verdeckt arbeitslos waren. Seit Ende der sechziger Jahre ist in Deutschland ein kontinuierlicher Anstieg der Sockelarbeitslosigkeit zu verzeichnen, ein Zeichen für institutionelle Rigiditäten. Neben den brachliegenden Ressourcen gefährdet die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit das Gleichgewicht öffentlicher Haushalte und das System der sozialen Sicherung. Die registrierte Arbeitslosigkeit verursachte im Jahr 2002 gesamtfiskalische Kosten in Höhe von 75 Mrd. Euro, davon entfielen 55% auf Ausgaben für Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe und 45% auf Mindereinnahmen bei Steuern und Sozialbeiträgen.
Seit einigen Jahren sind in Deutschland sowie in den meisten OECD-Ländern eine Erosion des Flächentarifvertrages und ein Trend hin zu dezentralen Lohnverhandlungen zu beobachten. So hat sich beispielsweise die Zahl der Firmentarifverträge im Zeitraum von 1990 bis 2003 verdreifacht. Insgesamt waren im Jahr 2002 nur noch 68% aller Arbeitnehmer bei tarifgebundenen Unternehmen beschäftigt. Darüber hinaus weist Deutschland auch im internationalen Vergleich eine relativ geringe Lohnspreizung auf.
In Anbetracht dieser Entwicklung ist die derzeitige Ausgestaltung der Tarifvertragsordnung kritisch zu hinterfragen. Seitens des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wird daher seit geraumer Zeit die Flexibilisierung des Tarifvertragsrechts gefordert, um eine höhere Anpassungsflexibilität an sich ständig ändernde Herausforderungen zu gewährleisten.
Nach einem kurzen Überblick über die vorherrschende Tarifvertragsordnung (Punkt 2) sowie der Herleitung ökonomischer Bewertungskriterien für Lohnverhandlungssysteme (Punkt 3) werden nachfolgend die Reformvorschläge des Sachverständigenrates zur Flexibilisierung der Tarifvertrags-ordnung, im Hinblick auf ihre ökonomischen Auswirkungen analysiert.