Experimentierklauseln dienen dazu, den Rechtsrahmen zu "öffnen", um Neuerungen praktisch erproben zu können. So soll Rechtsetzungswissen zur Weiterentwicklung des Rechts gewonnen werden.Im Energiesektor wurde mit der SINTEG-Verordnung eine solche Klausel geschaffen. In dieser Dissertation geht es darum, welche Lehren aus der SINTEG-Verordnung für künftige Experimentierklauseln gezogen werden können. Dazu wird herausgearbeitet, wie eine "gute" Experimentierklausel aussehen muss, um die SINTEG-V anschließend daran zu messen. Daraus ergeben sich Lehren für die Gestaltung künftiger Experimentierklauseln. Unter Beachtung der Vorgaben höherrangigen Rechts wird untersucht, wie eine Umsetzung der Lehren erfolgen könnte.