Zum Werk Das Zivilprozessrecht ist innerhalb der EU-Mitgliedstaaten nach wie vor national organisiert. Das Bestreben, auch in diesem Bereich einen einheitlichen europäischen Rechtsraum zu schaffen, hat aber nicht nachgelassen, so dass durch die vielfältigen einschlägigen Verordnungen sich das Netz der europäischen Rechtsinstrumente immer engmaschiger um den nationalen Zivilprozess legt. Trotz aller Akzentverschiebungen durch das europäische Unionsrecht spielt aber auch das autonome internationale Zivilverfahrensrecht der Mitglieds- bzw. Vertragsstaaten eine bedeutende Rolle, das in dem Kommentar ebenfalls mit behandelt ist. Im Zusammenhang mit dem deutschen internationalen Anerkennungsrecht, für das nach den Regeln der ZPO und des FamFG nach wie vor die Verbürgung der Gegenseitigkeit verlangt wird, werden die Anerkennungssysteme fast aller Staaten dieser Erde umfassend dargestellt. Vorteile auf einen Blick