Mit der Globalisierung und dem immer stärker zusammenwachsenden Wirtschafts- und Rechtsraum in der Europäischen Union steigt auch die Gefahr von Parallelverfahren bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten. Gabriel Lipps untersucht die Regelungen der Brüssel Ia-VO zur Reaktion auf dieses Phänomen. Dabei geht er insbesondere auf die Problematik der Torpedoklagen ein und setzt einen Schwerpunkt bei der Regelung des Art. 31 Abs. 2-4 Brüssel Ia-VO. Diese tritt neben das grundlegende Prioritätsprinzip und legt den Vorrang des über eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung bestimmten Gerichtsstandes fest. Er leuchtet Möglichkeiten aus, diese Regelung de lege lata im Wege der Analogie auszuweiten und de lege ferenda durch Einführung eines Individualrechtsbehelfs zum Europäischen Gerichtshof zu ergänzen.<br /><br />Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg; Referendariat am Landgericht Heidelberg; 2023 Promotion (Heidelberg); 2022?23 Richter auf Probe beim Landgericht Mannheim; seit 2023 Regierungsrat auf Probe beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.