EUGEN HUBER hat von Anfang an alle Bevölkerungsschichten ermuntert, ihm juristische Fragestellungen zu schicken. Er stand Bundesräten, Bürgern, aber auch anfragenden Bauern für eine Rechtsauskunft bereit und machte keinen Unterschied: Er war für alle offen und auskunftsbereit. Gerade diese Zugänglichkeit zeichnete ihn aus.
So soll ein Bauer an HUBER geantwortet haben, nach der Frage, warum er nicht einfach zu einem Anwalt gehe: «Warum soll ich aus dem Trog trinken, wenn ich’s von der Röhre haben kann?»
Mit seinem Vorgehen hat EUGEN HUBER eine eigentliche SCHULE begründet. Gleich zu Beginn seiner Professur in Basel im Jahr 1881 startete er mit dem Verfassen zahlreicher Gutachten und hatte jederzeit ein «offenes Ohr».