Christoph Wolf untersucht die Relevanz rechtlicher Wertungen des Täters für den strafrechtlichen Vorsatz. Seine diesbezügliche These, dass Rechtsirrtümer für den Vorsatz irrelevant sind, sucht der Autor durch eine breit angelegte Untersuchung abzusichern. Diese nimmt ihren Ursprung in Überlegungen zur Funktion der Strafrechtsdogmatik und unterzieht das dogmatische Instrumentarium der h.M. und dessen Anwendung im Kern- und Nebenstrafrecht einer eingehenden Kritik. Integriert sind in die Untersuchung die Bereiche des untauglichen Versuchs, des Erlaubnistatumstandsirrtums und der Rechtsanwendungspraxis. Am Ende gelangt der Autor zu dem Ergebnis, dass das propagierte Modell besser als das noch herrschende Konzept des vorsatzausschließenden Rechtsirrtums zu einer adäquaten Entlastung des Bürgers geeignet ist, der sich dieser Tage mit immer komplexeren rechtlichen Anforderungen konfrontiert sieht.<br /><br />Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Frankfurt am Main und an der University of Leicester (UK); 2007 Erstes juristisches Staatsexamen; Referendariat in Frankfurt am Main; 2009 zweites juristisches Staatsexamen; seit 2012 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht; 2017 Promotion; Annahme eines Rufs auf eine Qualifikationsprofessur für Strafrecht und Strafprozessrecht an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden.