Inhaltsangabe:Einleitung:Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Diskussion um das Pflichtteilsrecht. In dem ersten Abschnitt wird das Spannungsverhältnis zwischen dem Pflichtteilsrecht und der Testierfreiheit anhand eines Beispielfalles dargestellt. Der darauffolgende Teil behandelt die unterschiedlichen Positionen und Änderungsvorschläge für eine Reform des Pflichtteilsrechts, unter besonderer Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 19.April 2005. Der dritte Abschnitt befasst sich mit der Darstellung einzelner Vorschriften des Pflichtteilsrechts, die im Zuge der Gesetzesreform ab dem 1.1.2010 Geltung erlangt haben, und den Motiven des Gesetzgebers. Darüber hinaus werden in diesem Teil die Änderungen mit den bisherigen Forderungen und Positionen verglichen und anschließend mit einer jeweils eigenen Stellungnahme abgeschlossen. In dieser wird deutlich, dass sich die Diskussion um das Pflichtteilsrecht durch die punktuelle Modifizierung einzelner Vorschriften nicht erledigt hat und eine Änderung weiterer Vorschriften erforderlich ist. Ein kurzes Fazit rundet die Thematik ab.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:A.Einleitung1B.Das Pflichtteilsrecht im Spannungsverhältnis zwischen gesetzlicher Erbfolge und Testierfreiheit2I.Beispielsfall2II.Gründe für das Pflichtteilsrecht im gesellschaftlichen Wandel3C.Die Diskussion um das Pflichtteilsrecht6I.Abschaffung des Pflichtteilsrechts6II.Pflichtteilsrecht nur bei Bedürftigkeit als Einschränkung des Pflichtteilsrechts7III.Einschränkung des Kreises der Pflichtteilsberechtigten81.Beispielsfall82.Wegfall des Elternpflichtteils oder Reduzierung der Quote?93.Wegfall des Pflichtteilsrechts entfernterer Abkömmlinge11IV.Vereinfachung der Vorschrift des § 2306 Abs.1 a.F. bei Beschränkungen und Beschwerungen12V.Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil gem. § 231514VI.Modifizierung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs gem. § 2325 III151.Beispielsfall152.Einordnung15VII.Erweiterte Stundungsmöglichkeit gem. § 2331a191.Beispielsfall192.Einordnung19VIII.Modifizierung der Pflichtteilsentziehungsgründe211.Bereinigung der Ungleichbehandlung der vorsätzlichen Misshandlung zwischen § 2333 Nr.2 a.F. und § 2334 a.F. und das Problem der seelischen Misshandlung212.Ehrloser und unsittlicher Lebenswandel gem. § 2333 I Nr.5 a.F.243.Zerrüttungs- und Entfremdungsklausel oder doch eine Generalklausel?24a)Beispielsfall25b)Einordnung26D.Reform des Erb- […]