Zum Werk In dem Werk wird das EntgTranspG kommentiert. Danach sind Arbeitgeber mit mehr als 200 Mitarbeitern verpflichtet, Auskunft über die Entgeltgleichheit zu erteilen. In vielen Fällen ist dabei der Betriebsrat einbezogen. Ab 500 Mitarbeitern kommen weitere Pflichten auf die Arbeitgeber zu. Das Gesetz gilt für private wie öffentliche Arbeitgeber in gleicher Weise. Über die reine Gesetzeskommentierung hinaus wird in dem Werk auch beschrieben, wie die Arbeitgeber die erforderlichen betrieblichen Prüfverfahren praktisch ausgestalten können. Vorteile auf einen Blick