Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

EMS

Managementsysteme helfen Energie und Steuern sparen
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Ausnahmen im Energie- und Stromsteuergesetz (Ökosteuer) bis Ende 2022 zu verlängern. Im Gegenzug müssen Unternehmen Vorgaben zur Energieeffizienz erfüllen und ein Energiemanagementsystem (EMS) einführen. Der sogenannte Spitzenausgleich bei den Steuern auf Strom und fossile Brennstoffe soll Belastungen aus Rentenbeiträgen abfedern. Er war im Jahr 1999 mit der Ökosteuerreform eingeführt worden.
septembre 2012, 8 pages, Allemand
GBI-GENIOS VERLAG
9783737915359

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