Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,6, Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg in Rheinbach, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Hausarbeit beschäftigt sich mit der Implementierung einer Finanztransaktionssteuer. Dabei soll die Frage geklärt werden, ob es sich um ein sinnvoll gewähltes Instrument handelt, um Steuereinnahmen zu erhöhen, ohne dabei einen wirtschaftlichen Schaden zu verursachen.Zunächst werden bisherige Erfahrungen mit einer solchen Steuer in verschiedenen Ländern thematisiert. Anschließend werden Stärken und Schwächen des italienischen sowie französischen Modells erläutert um abschließend ein Fazit zur Einführung ziehen zu können. Nachdem die Staatsverschuldung der EU seit 2005 rückläufig war, stieg sie infolge der Weltwirtschaftskrise in den Jahren von 2007 bis 2009 von 62,2% des BIP auf 75,7% des BIP an. Um den dramatischen Folgen der Finanzkrise entgegenzuwirken, beschlossen die europäischen Mitgliedsstaaten den Finanzsektor zu unterstützen, welcher im Verlauf der Krise 4,6 Billionen Euro erhielt. Darüber hinaus werden Finanzdienstleistungen nicht mit der Mehrwertsteuer besteuert, was ihm zu weiteren Steuervorteilen in Höhe von ca. 18 Milliarden (Stand 2011) verhilft. Um die Fiskalkosten in Höhe von 4,6 Billionen Euro auch zum Teil auf den Finanzsektor umzuwälzen, stellte die EU-Kommission am 28. September 2011 ihren Vorschlag einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer vor.Diese 2011 vorgeschlagene Finanztransaktionssteuer soll auf alle Transaktionen zwischen Finanzinstituten entfallen, unter der Voraussetzung, dass eine der beiden Transaktionsparteien ihren Sitz in der Europäischen Union hat. 0,1% des Geldwertes soll der Steuersatz beim Handel von Aktien und Anleihen betragen. Darüber hinaus soll der Handel mit Derivativkontrakten mit einem Steuersatz von 0,01% belegt werden. Mit der Einführung der Finanztransaktionssteuer erhoffte sich die EU-Kommission Einnahmen in Höhe von 57 Milliarden Euro. Das in Kraft treten der Finanztransaktionssteuer sollte am 01. Januar 2014 wirksam werden.