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Einfluss des Emissionshandels auf die Strompreise

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Inhaltsangabe:Problemstellung:In Folge der Verpflichtungen europäischer Staaten, den CO2 -Ausstoß nachhaltig zu reduzieren, trat zum Jahr 2005 die Emissionhandelsrichtlinie 2003/87/EG in Kraft [Kommission der europäischen Gemeinschaft 2003]. Dieses multilaterale Abkommen verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Internalisierung ihrer CO2 -Emissionen durch die Einführung eines Emissionshandelssystems. Mit der Implementierung des ?European Union emission trading system? (EU ETS) wurde der größte bestehende Markt für Verschmutzungsrechte geschaffen. Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 20 MW betrifft das neue Handelssystem. Die EU entschied sich zu diesem Schritt im Zuge der Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch das internationale Kyoto- Protokoll, das die flexible Maßnahme eines Zertifikatesystems im Portfolio der Klimaschutzinstrumente empfiehlt. Zu diesem Zeitpunkt gab es kaum Erfahrungen mit dem von Ökonomen präferierten Instrument eines Zertifikatehandels im europäischen Raum. Aus diesem Grund entschied sich die europäische Union für die Einführung einer dreijährigen Testphase, von 2005 bis 2007, in der einzig Luftverschmutzungsrechte für das Treibhausgas Kohlendioxid gehandelt werden. Wichtige Erkenntnisse und Schwächen der ersten Phase sollen in den folgenden, dann fünfjährigen Perioden, beachtet werden. Für die Umsetzung der Richtlinie auf nationaler Ebene ließ die EU den Mitgliedsstaaten ein hohes Maß an Autonomie, im Rahmen einiger verbindlicher Vorschriften, an die sich die Mitgliedstaaten orientieren müssen. Die Ratifizierung auf nationaler Ebene erfolgte in Deutschland am 11.Juni 2004 durch den Bundestag nach dem Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG). Die Ausgestaltung erfolgte mit dem Zuteilungsgesetztes 2007 (ZuG 2007 vom 26.06.2004) anhand des nationalen Allokationsplans [NAP 2004]. Um die Kosten des Emissionshandels insbesondere für die Konsumenten zu begrenzen, verpflichtete die europäische Union seine Mitgliedsstaaten die Austeilung der Zertifikate hauptsächlich kostenlos zu gestalten, ein Anteil von 5 % durfte von den Staaten auktioniert werden, Deutschland machte von dieser Wahlmöglichkeit jedoch keinen Gebrauch und verteilte das nationale Kontingent, bis auf eine Reserve von 0,6 % für Neuanlagen, kostenlos an die emissionshandelspflichtigen Unternehmen. Kontrovers diskutiert wurde die Möglichkeit der CO2 erzeugenden Unternehmen die Zertifikatepreise an die Konsumenten weiterzugeben. Gerade dieser Effekt […]

Informations bibliographiques

février 2010, 61 Pages, Allemand
DIPLOM.DE
9783836642224

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