Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Dokumentwerden

Zeitlichkeit, Arbeit, Materialisierung

Wie entsteht ein Dokument? Dokumente erlauben dokumentarische Praktiken und fordern diese sogar ein: Sie verlangen also einen spezifischen Umgang mit konkreten Materialitäten, der ihren Verweisungscharakter in Rechnung stellt. Umgekehrt sind es erst Praktiken des Zeigens, Bezeugens, Bewahrens oder Darstellens, die Dokumente kreieren und mediale Artefakte als Dokumentation kennzeichnen. Die Beiträger*innen nehmen genau dieses Dokumentwerden in den Fokus und werfen einen Blick auf die Prozesse, die dem Dokumentarischen zugrunde liegen - so z.B. Übersetzungen, Mobilisierungen und Einsätze.

septembre 2024, 234 pages, Das Dokumentarische / Exzess und Entzug, Bd. 09, Allemand
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978-3-8376-6732-5

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