Die Anwendung divergierender dispositiver Sachnormen des nach den jeweiligen Kollisionsnormen anwendbaren Rechts entmutigt die Marktteilnehmer und führt zum Verzicht auf grenzüberschreitende Tätigkeiten oder zu handelsbeschränkenden Rechtsfolgen. Apostolos Tassikas prüft diese Rechtsfolgen auf ihre Binnenmarktkonformität und untersucht die Handlungsspielräume der Marktteilnehmer. Auch die an sich mögliche aber kostspielige Umgehungsmöglichkeit der Rechts(ab)wahl bzw. der Abbedingung des dispositiven Rechts beeinflußt das Marktverhalten der Marktteilnehmer und behindert den innergemeinschaftlichen Handel. So gesehen sind die im Alsthom Atlantique -Urteil eröffneten Ausnahmebereiche der Verkehrsfreiheiten mit deren Dogmatik unvereinbar. Die Last der Errichtung des Binnenmarkts wird dadurch auf die Selbstverantwortung der Marktteilnehmer verlagert, die somit die Folgen einer nicht sachgerechten Rechtswahl bzw. der Nichtabbedingung des dispositiven Rechts tragen. Dadurch werden die Schwierigkeiten der Rechtswahl und der Vertragsgestaltung, vor allem aber die Funktion des dispositiven Rechts unterschätzt, das trotz seiner Abbedingbarkeit den Parteien typisierte Normkomplexe aufzwingt und die Vertragsgestaltung steuert. Der Autor plädiert für die - rechtspolitisch indizierte - Kontrolle der Verkehrsschranken anhand der EG-Grundfreiheiten.<br /><br />Geboren 1973; Studium Rechtswissenschaften in Athen und Mainz; 1996 LL.M. (Frankfurt); 2002 Promotion in Frankfurt; seit 1997 zugelassener Anwalt in Athen; seit 2002 als europäischer Rechtsanwalt (6quot;Digikoros') in Frankfurt niedergelassen.