Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Anhand eines Fallbeispiels untersucht diese Arbeit die Zulässigkeit von Preisbindung im Kontext der europäischen Grundfreiheit. Es wird angenommen, dass der niederländische Versandapotheker A deutschen Kunden verschreibungspflichtige Arzneimittel reduziert anbietet, was von den deutschen Behörden verboten wird. A befürchtet eine Benachteiligung im Wettbewerb, sodass in der Arbeit konkret geprüft wird, ob er durch die Preisbindung in seinen europäischen Grundfreiheiten verletzt wird. Bereits im Jahr 2001 wurde dem Europäischen Gerichtshof die Frage nach der Zulässigkeit von Online-Versandapotheken zur Entscheidung vorgelegt. In dieser Rechtssache urteilte er, dass das deutsche Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln dem Gemeinschaftsrecht zuwiderlaufe, sofern es sich um nicht verschreibungspflichtige Medikamente handelt. Beklagte im Verfahren des vorlegenden Landgerichts Frankfurt am Main war die niederländische Online-Apotheke DocMorris, welche in zwei weiteren Fällen im Fokus der europäischen Gerichtsbarkeit stand, zuletzt durch Vorlage des Oberlandesgerichts Düsseldorf. In dieser neuen Rechtssache sollte der EuGH die Europarechtskonformität der deutschen Preisbindungsregelung für verschreibungspflichtige Arzneimittel überprüfen.Dem war eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e. V. gegen die Deutsche Parkinson Vereinigung e. V. (DPV) vorausgegangen. Die niederländische Online-Apotheke gewährte Mitgliedern der DPV Boni für verschreibungspflichtige Parkinson-Arzneimittel und damit einen Preisnachlass, worin die ZBW einen Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebene Preisbindung erkannte und Klage zum Landgericht Düsseldorf erhob. Dieser wurde erstinstanzlich stattgegeben und eine unzulässige Preisminderung festgestellt. Gegen dieses Urteil legte die DPV Berufung ein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied sich schließlich zu einer Vorlage an den EuGH, welcher die Unvereinbarkeit der gesetzlichen Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel mit geltendem Europarecht feststellte und damit nicht nur die deutsche Regelung, sondern zugleich die des Königreichs Schweden verwarf.