Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14 Punkte (jur. Notenskala), Universität Augsburg, Veranstaltung: Schwerpunkseminar im Urheberrecht: Kollektive Rechtewahrnehmung als Güterzuordnungsprinzip zwischen Zivilrecht und Verfassungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der durch die EG-Verordnung 1/2003 angestoßenen Novellierung des GWB wurde im Jahr 2005 die Privilegierung der Wahrnehmungsgesellschaften im deutschen Kartellrecht gestrichen. Ungelöst blieb im Anschluss die dadurch aufgeworfene Frage bezüglich der Zulässigkeit der Verwertungsgesellschaften (VGen) nach europäischem Kartellrecht. Die kollektive Verwertung von Urheberrechten durch Gesellschaften ist weltweit etabliert und ermöglicht eine solche eben erst durch ihre problematische Stellung zwischen Urheber- und Wettbewerbsrecht. Ihre Betrachtung ist Gegenstand dieser Arbeit. Zunächst wird an Hand der Schranken des Urheberrechts die Notwendigkeit der kollektiven Wahrnehmung durch VGen hergeleitet. Im Anschluss folgen eine Erläuterung zu den Normen des europä-ischen Kartellrechts, sowie die Anwendung des Selben auf die jeweiligen Verhältnisse der VGen zu anderen Rechtssubjekten.